Ausschreibungsverfahren
Am Anfang der Suche nach einem Praxisnachfolger steht das Ausschreibungsverfahren. Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Ärzteblatt können die Interessenten sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes bewerben.
Der Praxisinhaber muss einen Antrag an die zuständige Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung stellen. In diesem Schreiben erklärt der Praxisinhaber den Verzicht auf die Vertragsarztpraxis. Daraufhin wird die Bewerbung anonym veröffentlicht. Angegeben werden nur die Fachrichtung und der Planungsbereich.
Bei der Bewerbung müssen die potenziellen Nachfolger folgende Unterlagen beifügen:
- Auszug aus dem Arztregister
- Bescheinigung über die seit der Approbiation ausgeübten Tätigkeiten
- einen Lebenslauf
- ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belangart „O“. Dieses sogenannte Behördenzeugnis kann bei der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden
Es ist wichtig zu beachten, dass Ärzte, die sich für diesen Planungsbereich und für diese Fachrichtung in der Warteliste eingetragen haben, nicht automatisch als Bewerber gelten. Der Eintrag in der Warteliste befreit nicht von einer schriftlichen Bewerbung.
Nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist, die meist nur zwei Wochen dauert, sendet die Kassenärztliche Vereinigung eine Liste der Bewerberauswahl an den abgebenden Arzt und an den Zulassungsausschuss. Sollte das Ausschreibungsverfahren ohne Ergebnis bleiben, wird der Vertragsarztsitz noch einmal ausgeschrieben. Das Ausschreibungsverfahren kann folglich wiederholt werden.
Nach dem Vorliegen der vollständigen Bewerberliste wird die Angelegenheit für eine der nächsten Sitzungen des Zulassungsausschusses terminiert.