Praxisverkauf
Das Lebenswerk in vertrauensvolle Hände übergeben! – Kurz vor dem Ruhestand wird es für Praxisinhaber noch einmal turbulent. Die selbst eingerichtete Praxis, das gut eingespielte Team und der Patientenstamm, der sich über Jahre hinweg aufgebaut hat, sollen nun einem vertrauensvollen Nachfolger übergeben werden. Die Übergabe ist ein komplexes Verfahren, bei dem viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Steuerliche, rechtliche und betriebswissenschaftliche Aspekte müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Der abgebende Arzt ist in diesen Angelegenheiten immer nur ein Laie und sollte sich zwar gut informieren, aber unbedingt, einen spezialisierten Juristen und Steuerberater kontaktieren.
Am Anfang jeder Praxisabgabe steht die Bestimmung des Praxiswertes. Dabei werden sowohl der materielle als auch der ideelle Wert in die Berechnung einbezogen. Bei dem Nachbesetzungsverfahren muss zwischen Gebieten mit Zulassungsbeschränkung und Gebieten ohne Zulassungsbeschränkung unterschieden werden. Letztere sind in Deutschland jedoch kaum mehr gegeben. Der abgebende Arzt muss die Praxis zum Verkauf ausschreiben. Unter den Bewerbern muss er sich den Wunschbewerber auszuwählen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollte, um anschließend auch die Zulassung von dem zuständigen Ausschuss zu bekommen. Die folgenden Texte geben einen Überblick über das komplexe Verfahren der Praxisabgabe. Hiermit wird jedoch lediglich ein Leitfaden gegeben. Wie bereits erwähnt, ist die Kontaktierung von spezialisierten Beratern unabdingbar.